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Tempo 30 in der Sachtelebenstraße: Schutz für Kinder bleibt auf der Strecke

Pressemitteilungen, Verkehr

Die von den Stadtverordneten mehrheitlich unterstützte Forderung von BVB / FREIE WÄHLER nach mehr Verkehrssicherheit in der Sachtelebenstraße stößt bei der zuständigen Verkehrsbehörde auf Ablehnung. Ein Antrag zur Einrichtung einer Tempo-30-Regelung im gesamten Straßenverlauf zwischen 7:00 und 17:00 Uhr wurde trotz klarer Begründung negativ beschieden – sehr zum Unverständnis vieler Betroffener und mit einer nahezu haarsträubenden Erklärung.

Ziel der vorgeschlagenen Maßnahme ist es, insbesondere Schulkindern und Fußgängern einen besseren Schutz zu bieten, Unfallrisiken zu reduzieren und die Übersichtlichkeit im Straßenverkehr zu erhöhen. Dennoch sieht die Behörde keinen ausreichenden Handlungsbedarf und argumentiert, die Sachtelebenstraße erfülle nicht die Kriterien eines hochfrequentierten Schulwegs.

Diese Einschätzung stößt auf deutliche Kritik. „Die Argumentation der Verkehrsbehörde ist realitätsfern. Der Schulweg endet nicht am Schultor“, führt Jan Bernatzki (Fraktionsvorsitzender von BVB / FREIE WÄHLER) aus und ergänzt: „Die derzeitige Regelung, Tempo 30 lediglich im unmittelbaren Umfeld von Schulen anzuordnen, greift zu kurz und wird den realen Gefahrenlagen nicht gerecht. Die Verkehrsbehörde verfehlt damit ihren eigenen Anspruch, die schwächsten Verkehrsteilnehmer besonders zu schützen.“

Besonders unverständlich ist die Entscheidung vor dem Hintergrund, dass am Ende der Sachtelebenstraße aktuell ein neuer, deutlich größerer Schulcampus entsteht und auch die benachbarte evangelische Grundschule eine Vergrößerung anstrebt. Das Verkehrsaufkommen von Schülerinnen und Schülern wird damit zwangsläufig steigen. Dennoch wird auf eine präventive Geschwindigkeitsbegrenzung verzichtet.

Die Begründung der Entscheidung der Verkehrsbehörde wirkt konstruiert und fachlich wenig überzeugend. Dass ausgerechnet das Fehlen eines Fußgängerüberwegs gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung sprechen soll, ist widersinnig und kann wohl kaum als Argument gegen eine verkehrsberuhigende Maßnahme herangezogen werden. Auch der nur einseitig vorhandene Gehweg und die an der Gorkistraße vorhandene Bushaltestelle erzeugen – entgegen der Aussage der Verkehrsbehörde – typischerweise Querungsverkehr von Fußgängern. Die Ablehnung der Verkehrsberuhigung mit dem Hinweis darauf, dass die Bushaltestelle nicht ausschließlich von Schülern genutzt wird und damit eine „Bündelungswirkung“ fehlt, ist logisch nicht nachvollziehbar. Denn eine ausschließliche und gebündelte Schülernutzung ist für eine erhöhte Gefahrenlage an unzureichend ausgebauten Haltestellen weder erforderlich noch maßgeblich.

Nadine Schnittke, Stadtverordnete von BVB / FREIE WÄHLER, beschreibt die Situation vor Ort: „Kinder müssen die Sachtelebenstraße täglich nutzen – unter Bedingungen, die objektiv unsicher sind: Der Gehweg ist nur einseitig vorhanden, insbesondere Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich Rutenfeld sind gezwungen, die Sachtelebenstraße zu queren, und die Verkehrssituation ist in weiten Teilen unübersichtlich.“

Hinzu kommt, dass zwar ein Umbau der Straße angekündigt ist, jedoch weder ein konkreter Zeitplan noch belastbare Informationen zur Ausführung und Umsetzung vorliegen. Bis dahin wird die bestehende Gefährdungslage faktisch hingenommen. Die Entscheidung der Verkehrsbehörde ist ein Vorgehen zulasten der schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wer bekannte Risiken ignoriert und notwendige Maßnahmen verweigert, handelt verantwortungslos.

BVB / FREIE WÄHLER fordert eine umgehende Neubewertung der Situation sowie die Einführung einer Tempo-30-Regelung als kurzfristige und wirksame Maßnahme zum Schutz von Kindern und Fußgängern.

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