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Landtagsanfrage bringt Klarheit: Behindertenbeauftragter ist zulässig BVB / FREIE WÄHLER: Umsetzung jetzt auf den Weg bringen

Antrag, Pressemitteilungen, Soziales

Eine offizielle Anfrage an die Brandenburger Landesregierung bringt Klarheit: Die Schaffung eines hauptamtlichen Behindertenbeauftragten ist auch bei einem parallel bestehenden Behindertenbeirat schon nach jetziger Rechtslage zulässig. Dies teilte das Innenministerium auf Anfrage der Landtagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER mit. Die Bernauer Stadtverwaltung hatte hieran Zweifel angemeldet und erklärt, dass dies angeblich nicht ginge, obwohl mehrere Kommunen exakt diese Konstellation in ihren Hauptsatzungen geregelt haben. Der Tenor der Bernauer Stadtverwaltung damals: All die Kommunen sowie Kommunalaufsichten, die die Hauptsatzungen akzeptierten, handeln rechtswidrig. Wie sich nun zeigt: Dies stimmte nicht. So teilt die Landesregierung mit: „Es ist daher zulässig, dass sowohl ein Beirat als auch eine Beauftragte oder ein Beauftragter zur Vertretung derselben Interessengruppe berufen wird.“

Hierzu erklärt Stadtverordneter Péter Vida: „Wir freuen uns, dass unsere Position so klar bestätigt wurde. Es gibt nun keinen Grund mehr für Verzögerungen.“ Ein Beauftragter kann die Belange der Menschen mit Behinderung wirkungsvoll vertreten und auf eine umfassende Barrierefreiheit in allen Bereichen hinwirken. Zudem soll er die ehrenamtliche Arbeit des Beirates unterstützen und diesem eine Hilfe bei der Gremienarbeit sein. So teilt die Landesregierung auch mit, dass nahezu alle Kommunen über 30.000 Einwohnern über einen solchen Beauftragten verfügen, dessen Funktion oft in Kombination mit der des Seniorenbeauftragten steht. Dies ist auch im Bernauer Antrag so vorgesehen.

BVB / FREIE WÄHLER wird zusammen mit den miteinreichenden Grünen den Antrag weiter qualifizieren. Mit der aktuellen Information der Landesregierung im Rücken verbleibt für die rechtlichen Zweifel der Stadtverwaltung kein Raum. Erneut hatte diese eine Rechtsauffassung vertreten wie kein anderer, die sich nun als unzutreffend erweist.

Fraktionsvorsitzende Anette Kluth resümiert: „Es ist schade, dass durch die fehlerhafte Rechtsauskunft der Stadt Menschen unbegründet verunsichert wurden. Es handelt sich um eine Frage der sozialen Teilhabe. Wir setzen darauf, dass nun alle an einem Strang ziehen, um dieses überparteiliche Anliegen zum Wohle nachhaltiger Inklusion umzusetzen.

Lesen Sie die Antwort der Landesregierung anbei.

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