Gemeinsamer Antrag von BVB / FREIE WÄHLER und B90/Grüne
BVB / FREIE WÄHLER und B90/Die Grünen gehen mit einem gemeinsamen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung in die Sitzung der Bernauer Stadtverordnetenversammlung.
Zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und Senioren sowie zur Wahrnehmung ihrer Interessen soll die Stelle eines Behinderten- und Seniorenbeauftragten in Bernau geschaffen werden. An der inhaltlichen Ausarbeitung des Antrages haben Mitglieder der Beiräte mitgewirkt.
Die Bevölkerung in Bernau ist mit bald 44.000 Einwohnern in den letzten Jahren stark gewachsen. Rund 20% der Bernauer und Bernauerinnen haben eine Behinderung, rund 30% sind Seniorinnen und Senioren. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und Senioren überschneiden sich in vielen Themen, viele Senioren sind aufgrund von Krankheiten oder Gebrechlichkeit auch unterschiedlich schwer von Behinderungen betroffen. Das bedeutet für eine Stadt wie Bernau u.a., dass die Infrastruktur (Gehwege, Straßenübergänge, Zuwegungen, Parkplätze usw.) für diese große Bevölkerungsgruppe barrierefrei gestaltet sein muss, damit eine breite Teilhabe am Alltag für alle Menschen möglich ist.
Bernau hatte sich bereits 2002 auf den Weg zu mehr gerechter Teilhabe gemacht und sich mit dem Beschluss „Barrierefreies Bernau“ vorgenommen, vorhandene bauliche Barrieren abzubauen und auf die Inklusion in allen Lebenslagen hinzuwirken. Hier sind schon einige Maßnahmen erfolgt. Es zeigt sich aber, dass Bernau für die Weiterentwicklung zu einer inklusiven Stadt einen fest verankerten Experten in der Stadtverwaltung braucht, um diesen vielfältigen Aspekten von Teilhabe und Inklusion in der Kommune gerecht werden zu können. Das haben mittlerweile alle Kommunen vergleichbarer Größe in Brandenburg erkannt und bereits Stellen geschaffen, die diese vielfältigen Aufgaben zusammenführen.
Alle Brandenburger Städte über 30.000 Einwohnern – bis auf zwei – haben eine solche Stelle geschaffen. Auch in Bernau braucht es einen Beauftragten in der Stadtverwaltung, um die umfassende Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Senioren zu gewährleisten. Als kommunaler Behinderten- und Seniorenbeauftragter ist dieser dafür verantwortlich, Aktivitäten zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung und Senioren in Bernau zu unterstützen oder zu initiieren. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Voraussetzungen zur Chancengleichheit, Barrierefreiheit und zum Respekt vor Differenz. Er gibt wertvolle Empfehlungen zu Themen wie Gesundheit und gute Versorgung für alle, für die Stärkung der Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, für die Schaffung von Wohnraum ohne Barrieren oder für das Ausloten von Potenzialen für mehr Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen.
Dabei ist es wichtig, dass der Beauftragte als Vermittler zur Verwaltung agiert, um die Belange in alle Bereiche hineinzutragen. Die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen umfasst neben der Teilhabe an Mobilität, konkret den barrierefreien Wohnraum, die Teilhabe an Freizeit- und Kulturveranstaltungen, Zugang zu allen öffentlichen Gebäuden, Geschäften des Einzelhandels und Sportveranstaltungen. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gehört zur Teilhabe auch ein inklusiver Spielplatz, ein inklusives Ferienprogramm sowie ein barrierefreier, inklusiver Jugendclub. Der Beauftragte sollte hier aktiv die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aller Menschen jeden Alters fördern und dabei auf die jeweiligen Bedarfe eingehen. Dafür ist es notwendig, dass der Beauftragte im engen Austausch mit dem städtischen Seniorenbeirat, dem Beirat für Menschen mit Behinderungen und den jeweiligen Interessenvertretungen, Selbsthilfegruppen sowie sozialen Akteuren der Stadt steht und diese in ihrem Wirken unterstützt. Die Beiräte behalten ihre Struktur, Aufgabe und Funktion weiter unverändert bei und werden durch den Beauftragten in ihrer Arbeit unterstützt.
Bernau ist in diesem Jahr Gastgeber für die Special Olympics für Menschen mit Behinderung. Auch in diesem Rahmen kann ein neuer Beauftragter wertvolle Arbeit leisten.
13.02.2023