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Tempo 30 am Genossenschaftsweg: Mehr Sicherheit und Lärmschutz für Anwohner

Aktuelles, Allgemein, Antrag, SVV Bernau, Verkehr

Für die kommenden SVV bringen bringen wir einen Antrag zum Thema Verkehrssicherheit ein. Wir fordern eine Tempo-30-Zone am Genossenschaftsweg. Ziel ist es, die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu erhöhen, den Lärm zu reduzieren und die Straße für Fußgänger, Radfahrer und spielende Kinder sicherer zu machen.

Der Genossenschaftsweg ist ein dicht bebautes Wohngebiet mit vielen Familien, Mehrfamilienhäusern und Garagen. Die Straße wird stark von Fußgängern und Radfahrern genutzt, bislang gilt jedoch die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Zahlreiche Anwohner haben in den vergangenen Jahren auf die Notwendigkeit einer Tempo-30-Zone hingewiesen, unter anderem durch eine Unterschriftensammlung, die den Antrag unterstützt.

Bis 2024 war der Genossenschaftsweg über die Zufahrt vom Klosterfelder Weg als Tempo-30-Zone gekennzeichnet. Nach Hinweisen der Revierpolizei Bernau im Januar 2023 und einem Antrag des Ordnungsamtes zur Integration des Genossenschaftswegs in die bestehende Tempo-30-Zone wurde das Schild am Klosterfelder Weg jedoch unerwartet entfernt. Die untere Straßenverkehrsbehörde teilte im September 2024 mit, dass für eine Tempo-30-Zone am Klosterfelder Weg kein SVV-Beschluss vorliege – trotz der Intention der Polizei, des Ordnungsamtes und des ausdrücklichen Wunsches der Anwohner.

Stadtverordneter Péter Vida hatte den Zustand im Oktober 2024 bereits moniert und auf die Notwendigkeit einer Verkehrszählung samt Geschwindigkeitsmessung hingewiesen. Eine solche Auswertung liegt bisher nicht vor. Unsere Fraktion setzt sich daher in der Stadtverordnetenversammlung dafür ein, dass der Bürgermeister bei der unteren Straßenverkehrsbehörde die Anordnung einer Tempo-30-Zone am Genossenschaftsweg beantragt. Ziel ist es, die bisher fehlende Kennzeichnung an der Zufahrt von der Fichtestraße zu installieren und die Kennzeichnung am Klosterfelder Weg wiederherzustellen. Ersatzweise soll die Zufahrt zum Genossenschaftsweg mit dem Verkehrszeichen 274-30 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) markiert werden.

„Die Sicherheit der Kinder, die in diesem Wohngebiet spielen, und aller Fußgänger und Radfahrer muss Priorität haben. Mit einer Tempo-30-Zone können wir deutlich zur Verkehrssicherheit und zum Lärmschutz beitragen“, so Jan Bernatzki.

Wir hoffen auf eine breite Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung, um dieses Anliegen im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner umzusetzen.

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